Auf den Bürgersteigen in Südergellersen, Radbruch, Rehlingen, Vögelsen und Wetzen (s. Foto) sind sie schon abmontiert: die Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) wurden durch Zeichen 239 StVO (Gehweg) ersetzt, wobei das Radfahren auf dem Bürgersteig zwar mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt aber nicht mehr vorgeschrieben ist. Wie die Landeszeitung am 9. September 2005 schreibt, solle diese Regelung demnächst "in den meisten Orten des Landkreises Lüneburg" umgesetzt werden. Grundsätzlich sollten Radfahrer hier die Fahrbahn nutzen, denn dort fahren sie sicherer. Damit wird der Forderung des ADFC, die Radwegebenutzungspflicht an die StVO-Novelle von 1997 anzupassen, entsprochen. Auch die Polizeiinspektion Lüneburg begrüßt diese Anpassung.
Wir meinen, dass der Landkreis Lüneburg mit dieser notwendigen Maßnahme seine Chancen auf einen vorderen Platz bei der Wahl zum fahrradfreundlichsten Landkreis Niedersachsens im Jahre 2007 deutlich verbessert hat und unterstützen alle weiteren Bemühungen, das Radfahren im Kreisgebiet sicherer und attraktiver zu machen.

Anpassung der Anordnungen für den Fahrradverkehr an die StVO
Mit der so genannten Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1997 wurde die Benutzungspflicht für fahrbahnbegleitende Radwege neu geregelt. Neu ist, dass nur noch die Radwege benutzt werden müssen, die mit einem dieser Zeichen

beschildert sind. Fehlt ein solches Schild, können Radfahrende selbst entscheiden, ob sie sich auf dem Radweg oder der Fahrbahn sicherer fühlen.
Vor allem routinierte und verkehrserfahrene Alltagsradler wissen um die die Gefahren, die von der Nutzung innerörtlicher Radwege oder gar gemeinsamer Geh- und Radwege ausgehen.
Radfahrer, die sich auf abgetrennten Radwegen neben der Fahrbahn fortbewegen, sind für Kraftfahrer, die abbiegen oder aus Ausfahrten herauskommen, häufig sehr schlecht zu erkennen. In der Regel wird nur der Verkehr auf der Fahrbahn bewusst wahrgenommen, die Nebenanlagen geraten leicht aus dem Blickfeld. Gerade hier passieren die meisten und auch die schwersten fremdverschuldeten Unfälle im Radverkehr. Erinnert sei nur an den tödlichen Abbiegeunfall an der Wittenberger Bahn in Lüneburg am 30. Oktober 2003. Weitere Unfälle können Sie den Pressemeldungen der Polizei Niedersachsen (Suchwort "Radfahrer" eingeben) entnehmen.
Vor allem Radfahrende, die auf dem Radweg links und damit eigentlich auf der falschen Seite fahren, werden häufig übersehen und kollidieren zudem leicht mit dem Gegenverkehr. Untersuchungen haben hier ein bis zu zwölffach (!) höheres Unfallrisiko gegenüber dem Fahren auf der rechten Fahrbahnseite nachgewiesen.
Außerdem befinden sich heute zahlreiche Radwege in einem baulich unzureichenden Zustand oder entsprechen nach Ausmaß und Ausstattung nicht den Erfordernissen des modernen Radverkehrs. Die Benutzung solcher Radwege sei nach der amtlichen Begründung des Bundesrates zur Fahrradnovelle daher für Radfahrer im Allgemeinen nicht ohne weiteres zumutbar.
Werden Radwege zusätzlich vom Fußgängerverkehr mitbenutzt, sind Konflikte unausweichlich. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) rät deshalb in ihren "Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen 2002" (EFA 2002):
"Zur Verminderung des Konfliktpotenzials durch schnell fahrende Radfahrer (Gefährdung der Fußgänger, Knotenpunktproblematik) ist im Bereich angebauter Straßen die Regelung Gehweg/Radfahrer frei" zu favorisieren, sofern Radverkehr auf der Fahrbahn noch vertretbar ist."

Bei diesem Schild besteht für den Radverkehr keine Benutzungspflicht!
Die Straßenverkehrsbehörden dürfen daher nur noch dort eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, wo ein besonderer Ausnahmegrund dies im konkreten Einzelfall zwingend gebietet, etwa weil die Gefahren der Fahrbahnnutzung die vorgenannten systembedingten Sicherheitsmängel der jeweiligen Nebenanlage nachweislich erheblich übersteigen und auch nur dann, wenn die verbindlichen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO (Mindestbreite, zumutbare Oberfläche, sichere, stetige, eindeutige und hindernisfreie Linienführung, ausreichende Sichtbeziehungen an Knoten usw.) erfüllt sind. Radfahren in Fahrtrichtung links neben der Fahrbahn ist grundsätzlich nicht erlaubt und soll nur noch in Ausnahmefällen angeordnet werden, wenn besondere, zusätzliche Sicherheitsauflagen erfüllt sind. All dies wurde von verschiedenen Verwaltungsgerichten in mehreren Urteilen immer wieder bestätigt. Auch die Polizei befürwortet zunehmend den Radverkehr auf der Fahrbahn.
Weitere Informationen zur Radwegebenutzungspflicht können Sie bei unseren Links aufrufen.
Während die Stadt Lüneburg Ende der 90er Jahre in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem ADFC die Benutzungspflicht an vielen Straßen im Stadtgebiet aufhob und die blauen Schilder entfernte (Bleckeder Landstraße, Stöteroggestraße, Schützenstraße, Thorner Straße, Uelzener Straße, Munstermannskamp und andere), haben wir in den übrigen Gemeinden des Landkreises Lüneburg noch erhebliche Umsetzungsdefizite ausgemacht. Vor allem die gefährlichen schmalen Zweirichtungsradwege mit Fußgängerverkehr, die von der Polizei als eines der größten Unfallrisiken im Radverkehr anerkannt sind, scheinen in vielen Orten noch die Regel zu sein, besonders in der Stadt Bleckede, im Flecken Bardowick und in den Gemeinden Vögelsen und Scharnebeck. Nach unseren Beobachtungen werden diese Nebenanlagen schon jetzt von vielen Radfahrern instinktiv gemieden, was sich zwar positiv auf die Unfallzahlen auswirkt, aber eigentlich nicht erlaubt ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Bleckede und Scharnebeck liegen zudem an länderübergreifenden, gut frequentierten Radrouten (Elberadweg und Mecklenburger Seenradweg Lüneburg-Usedom), was die Nebenanlagen dort nicht gerade sicherer macht. Vor allem ortsfremde Radreisegruppen mit Gepäck sind mit den spezifischen Gefahrenpunkten nicht vertraut und werden zusätzlich von unsinnigen Wegweisern in die Irre geleitet.
Allein in den Gemeinden Adendorf, Amt Neuhaus und Melbeck konnten die Benutzungspflichten schon an die StVO angepasst werden, sei es durch die Regelung "Gehweg/Radfahrer frei" oder - kostengünstigste Lösung - durch Verzicht auf jegliche Beschilderung an vielen Nebenanlagen.
Im August 2003 haben wir eine Bestandsaufnahme der benutzungspflichtigen innerörtlichen Radwege vor Vertretern des Landkreises Lüneburg und des Straßenbauamtes Lüneburg (zuständig für Landes- und Bundesstraßen) vorgestellt (die Polizei war leider verhindert). Spätestens nach Vorführung unserer 150 teilweise recht haarsträubenden Fotos war jeder und jedem Anwesenden klar, dass hier dringend etwas getan werden muss.
Bei einer ersten Verkehrsschau in Bardowick und Vögelsen im September 2003 wurden einige Verbesserungen vereinbart, unsere Erwartungen an eine radverkehrsgerechte Umsetzung der StVO sind jedoch nicht erfüllt worden, weshalb wir die Angelegenheit weiter im Auge behalten werden.
Hier eine Auswahl von Bildern aus dem Landkreis Lüneburg mit kombinierten Rad-Geh-Wegen, die bis auf wenige Ausnahmen im Zweirichtungsverkehr benutzungspflichtig sind (Stand Februar bis August 2003):
Auf diesem "Radweg"
an der Uelzener Straße in Amelinghausen müssen Radfahrende
im Zweirichtungsverkehr fahren. Fußgänger müssen
natürlich auch noch irgendwie vorbei
(Februar 2003)
Am Markt in Bardowick schlängeln
sich Radfahrer irgendwie durch Betonkübel, Streusandkästen
und Gebüsch durch, um die Einmündung der Johannisstraße
überqueren zu können (April 2003).
Auch an der Bardowicker Pieperstraße leben Radler gefährlich (Mai 2003).
Die Ilmenaubrücke
in Bardowick dürfen Radfahrer trotz Benutzungspflicht nur
schiebend überqueren. (April 2003)
So wird in Bleckede der Elbe-Radfernweg
"geführt": in beiden Fahrtrichtungen durch die
Arkaden der bestfreqentierten Pizzeria-Eisdiele der Stadt
unfassbar! (sogar Mofas dürfen da durch
). Der erste
Reiseradler, der es schafft, an einem sonnigen Sommersonntagnachmittag
mit Packtaschen und Schlafsack da durchzukommen, bekommt vom
ADFC eine Extraportion Stracciatella mit Sahne spendiert! (April
2003)
In Bleckede werden Geisterradler noch hofiert
(Lauenburger Straße, März 2003)
und so siehts ein paar Meter weiter aus (natürlich in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig!) (März 2003).
wieder Bleckede, diesmal die Lüneburger
Straße gegenüber der Polizei (!) Erstaunlichweise
"nur" rechts benutzungspflichtig (April 2003).
In Dahlenburg muss man die L 232 am Ortseingang
überqueren, um für wenige Meter in den Genuss des Holperweges
an der linken Fahrbahnseite zu kommen. Kurz hinter der Kurve
hört der Radweg nämlich auf (Februar 2003).
Lasst Blumen sprechen aber bitte
nicht auf Radwegen, die eh schon zu schmal für den Zweirichtungskombiverkehr
sind, wie hier an der Hauptstraße (K 49) in Handorf (April
2003).
Fahrbahnüberquerung kurz vor einer
völlig uneinsehbaren Brückenöffnung - das wird
dem geneigten Radler in Heinsen an der K 17 geboten (März
2003)
Radreisende auf dem Mecklenburger-Seen-Radfernweg
Lüneburg-Usedom dürfen sich immer wieder auf legale
Geisterfahrer freuen. So spannend wie hier an der Bahnhofstraße
in Neetze ist es nicht überall (Februar 2003).
und noch mal der Mecklenburger-Seen-Radfernweg,
diesmal an der K 28 in Scharnebeck (Schutzbrille nicht vergessen!)
Auch in Vastorf wird die Benutzungspflicht
trotz Unbenutzbarkeit hoch gehalten (April 2003).